Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes wurde eine Förderung für Arbeitsplätze von langzeitarbeitslosen Menschen geschaffen. Es handelt sich um befristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse nach §16e Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II).
Durch die Maßnahme Eingliederung von Langzeitarbeitslosen können Sie Arbeitsroutinen ganz ohne Druck zurück erlangen, berufliche Erfahrungen sammeln und zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. So können Sie an Ihre Arbeitserfahrungen anknüpfen und wieder eine für Sie passende Arbeitsstelle finden.
Voraussetzung
Gefördert werden Menschen, die …
seit mind. 2 Jahren arbeitslos sind
Die Eingliederung EVL bieten wir in den Betrieben: