Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes wurde eine Förderung für Arbeitsplätze von langzeitleistungsbeziehenden Menschen geschaffen. Es handelt sich um befristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse nach §16e Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II).
Durch die Maßnahme Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden können Sie Arbeitsroutinen (zurück) erlangen, berufliche Erfahrungen sammeln und zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. So können Sie an Ihre Arbeitserfahrungen anknüpfen und wieder eine für Sie passende Arbeitsstelle finden.