EVL

Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes wurde eine Förderung für Arbeitsplätze von langzeitleistungsbeziehenden Menschen geschaffen. Es handelt sich um befristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse nach §16e Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II). 

Durch die Maßnahme Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden können Sie Arbeitsroutinen (zurück) erlangen, berufliche Erfahrungen sammeln und zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. So können Sie an Ihre Arbeitserfahrungen anknüpfen und wieder eine für Sie passende Arbeitsstelle finden.


Voraussetzung

Gefördert werden Menschen, die …
  • innerhalb der letzten 24 Monate insgesamt mindestens 21 Monate Leistungen vom Jobcenter bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig, geringfügig beschäftigt oder selbstständig tätig gewesen sein
Vorteile:
  • Flexible Arbeitszeiten, Teil- und Vollzeit
  • Förderungsdauer von bis zu 2 Jahren
  • Übernahme von Weiterbildungskosten
  • 28 Tage Urlaubsanspruch
  • Bezahlung nach Tarifvertrag, Mindestlohn z.Z. 14,87 €
  • Möglichkeit zum Praktikum bei einem anderen Arbeitgeber
  • Sozialpädagogische Begleitung auch bei persönlichen Problemen (z.B. Schulden, Wohnung, Gesundheit)
  • Arbeitskleidung
  • Mitarbeit in einem netten Team und regelmäßige soziale Kontakte